WG-Mietvertrag

 

Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag. Die WG sollte genau abwägen, welche Vor- und Nachteile bestimmte Vertragsmodelle haben.


WG Mietvertrag kündigen Hauptmieter Untermieter

Bevor ihr einzieht, geht es an den WG-Mietvertrag. Eine Möglichkeit: Ein Hauptmieter wird festgelegt. Foto: Fotolia

Endlich! Die passende WG-Wohnung ist gefunden. Doch vor dem Einzug steht der WG-Mietvertrag. Es gibt drei verschiedene Vertragsmodelle, die allesamt Vor- und Nachteile haben. Wohngemeinschaft.de schildert euch die Unterschiede - und worauf ihr achten müsst.

Variante 1: Haupt- und Untermieter

Nur einer von euch schließt den Mietvertrag mit dem Vermieter ab. Die anderen Bewohner sind Untermieter des Hauptmieters.

 

Vorteile für den Hauptmieter

  • er kann sich seine WG-Mitbewohner selbst aussuchen
  • er ist alleiniger Ansprechpartner für den Vermieter

 

 

Nachteile für den Hauptmieter

  • er haftet alleine für die Mietzahlungen, auch dann wenn zum Beispiel zeitweise ein WG-Zimmer unvermietet ist
  • der Vermieter kann sich im Falle von Mietrückständen nur am Hauptmieter schadlos halten

 

Vorteil für die Untermieter

  • der Vermieter kann Ansprüche nur gegenüber dem Hauptmieter geltend machen

 

Nachteil für die Untermieter

  • will der Hauptmieter die Wohnung kündigen, sind die Untermieter auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen, wenn sie weiter in der Wohnung bleiben wollen

 

Variante 2: Alle WG-Mitglieder sind Hauptmieter

Alle Bewohner der künftigen WG stehen im WG-Mietvertrag und sind damit Hauptmieter.

 

Vorteile für die Mieter

  • alle Mieter haben die gleichen Rechte (aber auch Pflichten)
  • will der Vermieter die Wohnung kündigen, muss er die Kündigung allen Mietern aussprechen

 

Nachteile für die Mieter

  • jedes WG-Mitglied haftet gesamtschuldnerisch für die Miete. Das bedeutet: Zahlt ein Mieter seinen Mietanteil nicht, kann sich der Vermieter an den anderen WG-Genossen schadlos halten

 

Für die Varianten 1 und 2 gilt: Wechseln einzelne Bewohner, bedarf es der Zustimmung des Vermieters. In den meisten Fällen muss der Vermieter aber einen solchen Mitgliederwechsel akzeptieren - allerdings nicht immer. Er darf einen neuen WG-Bewohner zum Beispiel dann ablehnen, wenn es begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit gibt. Idealerweise sollten Details, wie ein Bewohnerwechsel gehandhabt werden soll, schon im WG-Mietvertrag geregelt werden.

Variante 3: Einzelmietverträge

Vorteil für den Mieter

  • er ist nur Mieter seines Zimmers und kann auch nur für dieses vom Vermieter haftbar gemacht werden; der Vermieter kann sich bei Mietausfällen nur an den Zimmermieter wenden

 

Nachteil für den Mieter

  • er hat keinen Einfluss auf die Auswahl der anderen Mitbewohner

 

Solche Einzelmietverträge sind hauptsächlich bei Studentenwohnheimen gängig. Bei normalen Mietwohnungen spielen sie kaum eine Rolle.


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